Gesetze
Gesetz wird geladen …
Bei Abstimmungen der Klassenkonferenz im Rahmen dieser Zeugnis- und Versetzungsordnung fällt auf jedes Fach, in dem der betroffene Schüler/die betroffene Schülerin unterrichtet wurde, eine Stimme; der/die Vorsitzende hat Stimmrecht, auch wenn er/sie nicht in der Klasse unterrichtet; bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des/der Vorsitzenden den Ausschlag. Stimmenthaltung ist nicht zulässig. Sechster Abschnitt In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten