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Das Stammkapital der Gesellschaft wird von den Gesellschaftern zu gleichen Teilen aufgebracht.
Die einzelnen Länder stellen ab dem 1. Dezember 2000 für die Arzneimitteluntersuchungen jährlich insgesamt 2.396.000 DM (1.225.056 Euro) zur Verfügung.
Die Anteile der Länder werden ab dem 1. Dezember 2000 in Anlehnung an den Königsteiner Schlüssel für 1999 wie folgt festgelegt: Bremen 152.189 DM 77.813 Euro Hamburg 380.899 DM 194.751 Euro Niedersachsen 1.271.921 DM 650.323 Euro Schleswig-Holstein 590.991 DM 302.169 Euro
Die jeweiligen Beiträge der Gesellschafter werden im Laufe eines jeden Haushaltsjahres in zwei gleichen Teilbeträgen zum Beginn eines jeden Kalenderhalbjahres fällig.
Die von den Gesellschaftern nach Absatz 3 zu entrichtenden Beträge können sich durch den Beitritt weiterer Gesellschafter ändern. Die insoweit veränderten jährlichen Anteile der Gesellschafter werden in dem jeweiligen Abkommen gemäß § 1 Absatz 2 Satz 2 festgelegt.[2]