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Die Gesellschafterversammlung beschließt insbesondere über
Feststellung des Jahresabschlusses und Genehmigung des Lageberichts,
Verwendung des Jahresergebnisses oder Bilanzgewinns,
Entlastung der Geschäftsführung,
Entlastung des Aufsichtsrates,
Wahl des Abschlussprüfers,
Änderungen des Gesellschaftsvertrages,
Erwerb, Veräußerung, Kündigung und Belastung von Beteiligungen der Gesellschaft an anderen Unternehmen, einschl. Erwerb und Veräußerung von Aktien sowie die Errichtung von Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen,
Geltendmachung von Ersatzansprüchen, welche der Gesellschaft gegen die Geschäftsführer oder Mitglieder des Aufsichtsrates zustehen, sowie Vertretung der Gesellschaft in Prozessen, welche sie gegen Mitglieder des Aufsichtsrates zu führen hat,
Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat,
Auflösung der Gesellschaft.