§ 3 DBAGZustVVerordnung über die Zuständigkeit der Deutsche Bahn Aktiengesellschaft für Entscheidungen in Angelegenheiten der zugewiesenen Beamten des Bundeseisenbahnvermögens
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
§ 3 IngGZustVOVerordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Ingenieurgesetz (Zuständigkeitsverordnung Ingenieurgesetz - IngGZustVO) Vom 24. Juni 2011
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
§ 3 Abs. 1 AEGZVOVerordnung über Zuständigkeiten nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEGZVO) Vom 27. Mai 2011
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
§ 2 AuswSGZustV SLVerordnung zur Bestimmung der zuständigen Behörden nach dem Gesetz zum Schutze der Auswanderer Vom 1. Juni 1976
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
§ 6 Abs. 1 VSGZustVVerordnung über Zuständigkeiten nach dem Verkehrssicherstellungsgesetz
Diese Verordnung tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.