§ 3 ASGZustVVerordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten nach dem Arbeitssicherstellungsgesetz auf Dienststellen im Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
§ 2 DBBZStVVerordnung zur Bestimmung der Zuständigen Stelle für den Betrieb des Digitalfunk BOS des Bundes
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 6 Abs. 1 VSGZustVVerordnung über Zuständigkeiten nach dem Verkehrssicherstellungsgesetz
Diese Verordnung tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.
§ 3 IngGZustVOVerordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Ingenieurgesetz (Zuständigkeitsverordnung Ingenieurgesetz - IngGZustVO) Vom 24. Juni 2011
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
§ 2 UAGOWiZustVVerordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung bestimmter Ordnungswidrigkeiten nach § 37 Abs. 1 des Umweltauditgesetzes auf das Bundesverwaltungsamt
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.