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Die Software des DV-Verfahrens ASYS steht jeder Vertragspartei unentgeltlich zur Verfügung. Die Software ist so zu erstellen, dass das ausschließliche und übertragbare Nutzungsrecht bei den Vertragsparteien insgesamt liegt. Die Länderarbeitsgruppe entscheidet auf der Basis der Geschäftsordnung über die Verwendung der Rechte durch andere als in Absatz 3 und 4 genannte Nutzer.
Im Rahmen des übertragbaren Nutzungsrechts kann ASYS (insgesamt oder einzelne Programmmodule von ASYS) von einer Vertragspartei bei staatlichen Dienststellen, die nach dem Bundes- bzw. Landesrecht für den Vollzug des KrW-/AbfG einschließlich des UGR und des Rechts der grenzüberschreitenden Abfallverbringung zuständig sind, sowie bei Institutionen, die hoheitliche Aufgaben wahrnehmen, eingesetzt werden. Für die Weitergabe der Software an kommunale Dienststellen gilt der Absatz 4.
Soweit Aufgaben der Abfallüberwachung von Kommunen oder Kommunalbehörden als Behörden mittelbarer Staatsverwaltung wahrgenommen werden, sind die unterzeichnenden Länder befugt, die Software kostenlos weiterzugeben. Die Länderarbeitsgruppe ist hierüber zu informieren.
Bestehende Rechte an Software, die von einer Vertragspartei eingebracht werden, bleiben von dieser Regelung unberührt.