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Die für die Durchführung des Austauschprogramms verfügbaren Bundesmittel (Förderungsmittel) werden vom Bundesminister für Bildung und Wissenschaft dem Minister für Kultus, Bildung und Wissenschaft des Saarlandes zur selbstständigen Bewirtschaftung zugeteilt und von ihm nach den Richtlinien des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft verwaltet. Dies gilt auch für die Kosten des Sekretariats.
Die im Haushaltsvoranschlag des Ministers für Kultus, Bildung und Wissenschaft aufzunehmenden Personal- und sächlichen Verwaltungsausgaben für das Sekretariat werden im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Bildung und Wissenschaft ausgebracht.
Für die Bewirtschaftung der Haushaltsmittel und für die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung sind die im Saarland geltenden Vorschriften anzuwenden. Der Minister für Kultus, Bildung und Wissenschaft unterrichtet den Bundesminister für Bildung und Wissenschaft nach Abschluss des Prüfungsverfahrens über das Prüfungsergebnis. Der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft und der Bundesrechnungshof haben das Recht, die Unterlagen einzusehen.
Die durch diese Vereinbarung begründeten Zahlungsverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt der gesetzlichen Bewilligung der Haushaltsansätze.