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Das Saarland stellt die erforderlichen Räumlichkeiten für die Unterbringung des Sekretariats in Saarbrücken zur Verfügung und trägt die Miet- und Bewirtschaftungskosten.
Der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft trägt die Kosten der Erstausstattung und des laufenden Betriebs des Sekretariats und erstattet dem Saarland den von französischer Seite geleisteten Anteil zur Überlassung der Räumlichkeiten einschließlich Miet- und Bewirtschaftungskosten.