§ 6 SaarlPaktInvMV SLVerordnung über die Verteilung der investiven Mittel nach dem Gesetz über den Saarlandpakt auf die Gemeinden in den Jahren 2020 bis 2024 Vom 8. Januar 2020
Die der Berechnung zugrunde liegenden Daten und die Berechnungsergebnisse können auf 1.000 Euro gerundet werden.
§ 7 SaarlPaktInvMV SL 2025Verordnung über die Verteilung der investiven Mittel nach dem Gesetz über den Saarlandpakt auf die Gemeinden in den Jahren 2025 bis 2029 Vom 19. Dezember 2024
Die der Berechnung zugrunde liegenden Daten und die Berechnungsergebnisse können auf 1 000 Euro gerundet werden.
§ 4 KELF-Bewill-VO 2015Verordnung über die Bewilligungsvoraussetzungen nach dem Gesetz über die Konsolidierungshilfen aus dem Sondervermögen „Kommunaler Entlastungsfonds“ ab dem Jahr 2015 (KELF-Bewill-VO 2015) Vom 7. Dezember 2015
Die der Berechnung zugrunde liegenden Daten und die Berechnungsergebnisse können auf 1000 Euro gerundet werden.
§ 5 Abs. 2 KELF-Verteil-VO 2015Verordnung über den Empfängerkreis und die Verteilung der Konsolidierungshilfen aus dem Sondervermögen „Kommunaler Entlastungsfonds“ ab dem Jahr 2015 (KELF-Verteil-VO 2015) Vom 7. Dezember 2015
Die der Berechnung zugrunde liegenden Daten und die Berechnungsergebnisse können auf 1000 Euro gerundet werden.
§ 5 Abs. 2 FlüKostZuwV SL 2018Verordnung über die Verteilung der Zuweisungen aus der Sondermasse Flüchtlingskosten nach § 6a KFAG für das Jahr 2018 Vom 14. Juni 2018
Die Berechnungsergebnisse können auf einen vollen und durch 4 teilbaren Betrag in Euro abgerundet werden.