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Das strukturelle zahlungsbezogene Ergebnis der Gemeinden wird errechnet, indem im zahlungsbezogenen Ergebnis nach § 6 des Gesetzes über den Saarlandpakt bei den Normalfaktoren nach § 6 dieser Verordnung die Zahlungen laut Finanzhaushalt bzw. laut Finanzrechnung durch deren Normalentwicklung nach § 6 dieser Verordnung ersetzt werden.
Bei der Grund- und Gewerbesteuer wird der Betrag nach Absatz 1 um die sich aus Hebesatzveränderungen gegenüber dem zweitvorangegangenen Haushaltsjahr ergebenden Mehr- oder Mindereinzahlungen erhöht beziehungsweise vermindert. Hierzu wird der Betrag der Normalentwicklung durch den Hebesatz des zweitvorangegangenen Jahres dividiert und mit der Differenz zum Hebesatz des laufenden Jahres multipliziert.