Verordnung über die Bewilligungsvoraussetzungen nach dem Gesetz über die Konsolidierungshilfen aus dem Sondervermögen „Kommunaler Entlastungsfonds“ ab dem Jahr 2015 (KELF-Bewill-VO 2015) Vom 7. Dezember 2015
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§ 4 KELF-Bewill-VO 2015
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