§ 20 Abs. 1 AuslWBEntschGGesetz zur näheren Regelung der Entschädigungsansprüche für Auslandsbonds
Die in § 21 Abs. 1 Satz 2 AuslWBG bezeichnete Frist für Anmeldungen beim Auslandsbevollmächtigten wird für die Arten von Auslandsbonds, als deren Begebungsland…
§ 50 Abs. 1 AuslWBGGesetz zur Bereinigung von deutschen Schuldverschreibungen, die auf ausländische Währung lauten
Auslandsbonds, die bis zum Ablauf der für sie geltenden Anmeldefristen (§ 21 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2, § 37 Abs. 2) nicht zur Anerkennung angemeldet worden sind…
§ 21 Abs. 1 AuslWBGGesetz zur Bereinigung von deutschen Schuldverschreibungen, die auf ausländische Währung lauten
Ein Auslandsbond, dessen Anerkennung mit der Begründung beansprucht wird, daß er ein Auslandsstück (§ 3 Abs. 1 Nr. 1) sei, ist zur Durchführung des…
§ 51 Abs. 1 AuslWBGGesetz zur Bereinigung von deutschen Schuldverschreibungen, die auf ausländische Währung lauten
Auslandsbonds, die nach § 50 Abs. 1 oder nach § 50 Abs. 2 Satz 2 kraftlos geworden sind, können nach näherer Vorschrift des Absatzes 2 nachträglich zur…
§ 40 Abs. 3 AuslWBGGesetz zur Bereinigung von deutschen Schuldverschreibungen, die auf ausländische Währung lauten
Wird der Auslandsbond oder die in Absatz 2 vorgesehene Bescheinigung nicht gleichzeitig mit der Anmeldung vorgelegt, so hat die Prüfstelle dem Anmelder eine…