AuslWoBauG — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungEingangsformel AuslWoBauGGesetz über eine Wiedereingliederungshilfe im Wohnungsbau für rückkehrende Ausländer§ 1 Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:§ 1