AuslWoBauG — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 2 AuslWoBauGHöhe der BausparsummeGesetz über eine Wiedereingliederungshilfe im Wohnungsbau für rückkehrende Ausländer § 1§ 3 Die nach § 1 verwendete Bausparsumme darf für den Bausparer insgesamt 60.000 Deutsche Mark nicht übersteigen. § 1§ 3