§ 2 GrAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Graveur und zur Graveurin
Die Berufsausbildung dauert drei Jahre.
§ 2 StFachAngAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Steuerfachangestellten und zur Steuerfachangestellten
Die Berufsausbildung dauert drei Jahre.
§ 2 VfAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Veranstaltungstechnik
Die Berufsausbildung dauert drei Jahre.
§ 2 BmAusVVerordnung über die Berufsausbildung zum Bogenmacher und zur Bogenmacherin
Die Berufsausbildung dauert drei Jahre.
§ 2 VersFinKflAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzanlagen und zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzanlagen
Die Berufsausbildung dauert drei Jahre.