§ 2 BMMAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Biologiemodellmacher und zur Biologiemodellmacherin
Die Berufsausbildung dauert drei Jahre.
§ 2 GuAMKflAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Groß- und Außenhandelsmanagement und zur Kauffrau für Groß- und Außenhandelsmanagement
Die Berufsausbildung dauert drei Jahre.
§ 2 GrAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Graveur und zur Graveurin
Die Berufsausbildung dauert drei Jahre.
§ 2 VfAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Veranstaltungstechnik
Die Berufsausbildung dauert drei Jahre.
§ 2 AutomAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Automatenfachmann und zur Automatenfachfrau
Die Berufsausbildung dauert drei Jahre.