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Die eGo-Service-Saar GmbH hat Anspruch auf Ausgleich der durch die Erfüllung der ihr übertragenen Aufgaben entstehenden Kosten. Der Kostenausgleich wird in einer Verwaltungsvereinbarung zwischen der eGo-Service-Saar GmbH und dem jeweils zuständigen Aufgabenträger geregelt.