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Die Vertragschließenden verfolgen bei der gemeinsamen Förderung der Fraunhofer-Gesellschaft insbesondere den Zweck, die praktische Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse auf dem Gebiet der angewandten Forschung dadurch zu fördern, dass die Fraunhofer-Gesellschaft mit ihren Einrichtungen in die Lage versetzt wird,
Vertragsforschungen und Dienstleistungen für private und öffentliche Auftraggeber zur Sicherung der technologischen Entwicklung und zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben durchzuführen und anwendungsorientierte Eigenforschungen zu betreiben.
Die Vertragschließenden streben im Übrigen an:
die Zusammenarbeit der Fraunhofer-Gesellschaft mit Einrichtungen der Grundlagenforschung, insbesondere den Hochschulen, zu verstärken,
bei der Festlegung des Standorts neuer Einrichtungen der Fraunhofer-Gesellschaft neben wissenschaftspolitischen Gesichtspunkten auch eine ausgewogene regionale Verteilung zu berücksichtigen.
Zur Erreichung dieser Ziele soll - nach einer Übergangszeit - als Leistungsanreiz die öffentliche Finanzierung vom Umfang der Gesamterlöse der Fraunhofer-Gesellschaft aus Forschung und Entwicklung abhängig gemacht werden.