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Die Vertragschließenden streben bei der Zusammenarbeit mit den selbstständigen Forschungsförderungsorganisationen und überregional bedeutsamen Wissenschaftsorganisationen eine einheitliche Haltung in wichtigen Fragen der Forschungspolitik an. Protokollnotiz zu Artikel 4 Bund und Länder werden in den Organen von Forschungseinrichtungen, in denen sie gemeinsam vertreten sind, in wichtigen Fragen eine einheitliche Stimmabgabe anstreben.