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Die Vertragschließenden fördern gemeinsam die Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaft e.V. (MPG).
Die von der Max-Planck-Gesellschaft bei Abschluss dieser Vereinbarung unterhaltenen oder betreuten Einrichtungen sind in der anliegenden Liste aufgeführt. Protokollnotiz zu § 1 Abs. 2 Die Förderung des Max-Planck-Instituts für Plasmaphysik richtet sich nach den Regelungen für Großforschungseinrichtungen.