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Einwendungen gegen die Bewertung der Aufsichtsarbeiten sind spätestens innerhalb von sechs Monaten nach Bekanntgabe der Prüfungsentscheidung, Einwendungen gegen die Bewertung der mündlichen Prüfung sind spätestens innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Prüfungsentscheidung im Einzelnen und nachvollziehbar schriftlich oder elektronisch zu begründen. Im Falle eines fristgerechten Antrags nach § 30 Absatz 8 beginnt die Frist nach Satz 1 mit Ablauf des Tages der Mitteilung der Gründe für die Bewertung der Leistung im mündlichen Teil. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen. Hierauf ist bei der Bekanntgabe der Prüfungsentscheidung hinzuweisen.
Ist die antragstellende Person zur mündlichen Prüfung zugelassen, so muss sie die Einwendungen gegen die Bewertung der schriftlichen Aufsichtsarbeiten…
Einwendungen gegen die Bewertung der Aufsichtsarbeiten sind spätestens binnen sechs Monaten nach Bekanntgabe der Prüfungsentscheidung, Einwendungen gegen die…
Einwendungen gegen die Bewertung schriftlicher Aufsichtsarbeiten sind spätestens binnen sechs Monaten nach Bekanntgabe der Prüfungsentscheidung, Einwendungen…
Dem Prüfling wird die Bewertung der Aufsichtsarbeiten schriftlich mitgeteilt, sobald Noten und Punktwerte endgültig festgelegt sind, spätestens jedoch zwei…
Dem Prüfling wird die Bewertung der Aufsichtsarbeiten mitgeteilt, sobald Noten und Punktwerte endgültig festgelegt sind, spätestens jedoch zwei Wochen vor der…
Die antragstellende Person kann bei mündlichen Prüfungsleistungen verlangen, dass ihr der Prüfungsausschuss die Gründe für die vorgenommene Bewertung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.