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Soweit die Gebühr in Prozent- oder Promillesätzen des Wertes des Gegenstandes zu berechnen ist und der Allgemeine Gebührentarif nichts anderes bestimmt, beträgt sie mindestens zehn Euro. Bruchteilsbeträge sind jeweils auf halbe und volle Eurobeträge nach unten abzurunden.
Der Mindestbetrag einer Gebühr ist 15 Euro. Gebühren werden auf den nächstliegenden Cent auf- oder abgerundet; 0,5 Cent werden aufgerundet.
Der Mindestbetrag einer Gebühr ist 15 Euro. Gebühren werden auf den nächstliegenden Cent auf- oder abgerundet; 0,5 Cent werden aufgerundet.
Die Höhe der Vergütung bestimmt sich nach dem Vergütungsverzeichnis der Anlage 1 zu diesem Gesetz. Gebühren werden auf den nächstliegenden Cent auf- oder…
Der Mindestbetrag einer Gebühr ist 10 Euro. Centbeträge sind auf volle Eurobeträge aufzurunden.
1Ist eine Gebühr nach dem Wert des Gegenstands zu berechnen, so ist der gemeine Wert im Sinne des § 9 Abs. 2 des Bewertungsgesetzes zur Zeit der Beendigung der…
Zur Berechnung der Gebühren wird die Summe der Forderungen gemäß § 10 Absatz 2 Satz 3, derentwegen gemahnt oder vollstreckt wird, auf volle Euro abgerundet. Das…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.