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Im Übrigen ist die Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten im Land Nordrhein-Westfalen (AZVO) anwendbar, soweit sich aus den vorstehenden Regelungen nichts anderes ergibt.
Abweichend von § 1 Abs. 1 kann festgelegt werden, dass für das feuerwehrtechnische Personal in Kreisleitstellen die Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten im Land Nordrhein-Westfalen (AZVO) gilt.
Die Beamtinnen und Beamten müssen während der Arbeitszeit an der Dienststelle anwesend sein, soweit sie sich nicht im Einsatz befinden oder an anderer Stelle…
Diese Verordnung gilt für die Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die Regelungen zur flexiblen Arbeitszeit der Arbeitszeitverordnung vom 4. Juli 2006 (GV. NRW. S. 335) in der jeweils geltenden Fassung gelten entsprechend.
Für die bei der Deutschen Telekom AG beschäftigten Beamtinnen und Beamten gilt die Arbeitszeitverordnung, soweit in dieser Verordnung nichts anderes bestimmt…
Für die bei der Deutschen Post AG beschäftigten Beamtinnen und Beamten gelten die Vorschriften der Arbeitszeitverordnung, soweit in den §§ 2 bis 8 nichts…
Diese Verordnung gilt für die Beamtinnen und Beamten des Landes, der Gemeinden, der Gemeindeverbände und der anderen der Aufsicht des Landes unterstehenden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Diese Vorschrift verdrängt eine Norm, tritt hinter keiner zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
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