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Die Noten in den Unterrichtsfächern, in Erziehungswissenschaft und in der Master-Arbeit werden für das Zeugnis über die Erste Staatsprüfung aus den Bachelor- und den Master-Prüfungsleistungen übernommen.
Mit der Verleihung der jeweiligen Bachelor- und Master-Abschlussbezeichnung wird von der Universität ein "Diploma Supplement" ausgestellt, das über die absolvierten Studienmodule und die erbrachten Prüfungsleistungen Auskunft gibt und Teil des Zeugnisses über die Erste Staatsprüfung wird.
Die Gesamtnote der Ersten Staatsprüfung errechnet sich aus dem arithmetischen Mittel der Prüfungsleistungen, wobei das Ergebnis der Master-Arbeit doppelt gewichtet wird.
Aus den Noten des ersten und zweiten Prüfungsabschnitts wird eine Gesamtnote für die staatliche Prüfung nach § 1 Absatz 1 Satz 2 gebildet.
Die Gesamtnote der Ersten Staatsprüfung errechnet sich aus dem Durchschnitt der Noten in den Prüfungsfächern nach Anlage 3 und der wissenschaftlichen…
Das Zeugnis über die erste Prüfung weist die Ergebnisse der bestandenen universitären Schwerpunktbereichsprüfung und der bestandenen staatlichen…
In dem Zeugnis über die bestandene Staatsprüfung werden das Lehramt und die Fächer benannt, in dem und in denen ausgebildet und geprüft wurde. Das…
Aus der Note für die Wissenschaftliche Arbeit, den Fachendnoten und der Prüfungsnote im Fach Bildungswissenschaften nach § 2 Abs. 9 sowie dem Ergebnis der…
Das Staatliche Prüfungsamt für Erste Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen und das Akademische Prüfungsamt prüfen auf Antrag des oder der Studierenden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.