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Der Fachausschuss legt die Prüfungsaufgaben und soweit erforderlich die Vorbereitungszeit für die mündliche Prüfung fest. Gegenstand der Prüfungsaufgaben sind in der Regel berufliche Handlungssituationen.
Die Einzelprüfung dauert in der Regel 15 Minuten. Eine Gruppenprüfung ist mit bis zu drei Prüflingen zulässig. Wird die Prüfung als Gruppenprüfung durchgeführt, verlängert sich die Prüfungszeit um fünf Minuten für jeden weiteren Prüfling. Die Leistung jedes Prüflings ist einzeln zu bewerten. Das Ergebnis ist dem Prüfling unmittelbar nach der Prüfung mitzuteilen.
An der mündlichen Prüfung, einschließlich der Beratung, Festsetzung und Mitteilung des Ergebnisses, können als Zuhörende Bedienstete der Schulaufsichtsbehörden teilnehmen. Bei berechtigtem dienstlichen oder wissenschaftlichen Interesse ist die Teilnahme anderer Personen an der mündlichen Prüfung mit Genehmigung des vorsitzenden Mitglieds des Prüfungsausschusses zulässig. Die Teilnahme von mehr als zwei Zuhörenden bedarf des Einverständnisses des Prüflings.
Zur mündlichen Prüfung wird ein Prüfling nicht zugelassen, wenn auf Grund der Vornoten und der bisher in der Abschlussprüfung erbrachten Leistungen feststeht, dass ein erfolgreicher Abschluss der Ausbildung nicht möglich ist. Die Feststellung trifft der Prüfungsausschuss.
Die mündliche Prüfung kann als Einzel- oder als Gruppenprüfung durchgeführt werden. Die Einzelprüfung dauert 15 Minuten. Eine Gruppenprüfung ist mit bis zu drei…
Die Prüfung ist nicht öffentlich. Die vorsitzende Person des Prüfungsausschusses kann der Ausbildungsleitung und in besonderen Fällen auch anderen Personen…
Die mündliche Abschlussprüfung findet als Einzelprüfung vor dem Prüfungsausschuss oder einem Unterausschuss statt. Die Prüfung sowie die anschließende Beratung…
Die mündliche Abschlussprüfung wird als Einzelprüfung durchgeführt und ist nicht öffentlich. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses kann in besonderen Fällen…
Die mündliche Prüfung besteht aus einem praxisorientierten Situationsgespräch. Die Zulassung zur mündlichen Prüfung ist zu versagen, wenn in der schriftlichen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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