§ 28 Abs. 2 LAPO II SNLehramtsprüfungsordnung II
Hat die Studienreferendarin oder der Studienreferendar die Staatsprüfung bestanden, erhält sie oder er ein Zeugnis, das die Noten der einzelnen…
§ 43 Abs. 1 FSchulSozPädAPO SL 2026Verordnung - Schul- und Prüfungsordnung - die Ausbildung und Prüfung an Akademien für Erzieherinnen und Erzieher - Fachschulen für Sozialpädagogik - Vom 26. Juni 2026*
Wer die Staatliche Abschlussprüfung/Teil 1 bestanden hat, erhält hierüber ein Zeugnis nach dem Muster der Anlage 7, in dem die endgültigen Endnoten (§ 41) in…
§ 17 Abs. 1 APVOLChem NRWVerordnung über die Ausbildung und Prüfung zur „staatlich geprüften Lebensmittelchemikerin“ und zum „staatlich geprüften Lebensmittelchemiker“
Über das Bestehen jeder Prüfung wird von der oder dem Vorsitzenden des jeweiligen Prüfungsausschusses innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach der letzten…
§ 21 Abs. 1 NichtschuelV SLVerordnung über die Prüfung von Nichtschülern und Nichtschülerinnen zum Erwerb des mittleren Bildungsabschlusses Vom 4. März 2002
Wer die Prüfung bestanden hat, erhält ein Zeugnis nach dem Muster der Anlage 4. Darin wird für jedes Fach, in dem der Prüfling geprüft wurde, die festgesetzte…
§ 18 Abs. 2 SN-16984Sächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung Vermessungswesen und Geoinformation
Ist die Staatsprüfung bestanden, stellt die Prüfungsbehörde ein Prüfungszeugnis aus. Das Prüfungszeugnis wird vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses…