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Die Abschlussprüfung gliedert sich in eine Fertigkeitsprüfung (praktische Prüfung) und eine Kenntnisprüfung. Die Kenntnisprüfung besteht aus einer schriftlichen Prüfung und gegebenenfalls einer mündlichen Ergänzungsprüfung.
Die schriftliche Prüfung ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einzelnen zum Gegenstand der schriftlichen Prüfung gehörenden Fächern durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Die mündliche Prüfung soll je Prüfling nicht länger als 30 Minuten dauern.