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Im berufs- und arbeitspädagogischen Teil ist die berufs- und arbeitspädagogische Qualifikation als Fähigkeit zum selbstständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren in folgenden Handlungsfeldern nachzuweisen:
allgemeine Grundlagen:
Gründe für die betriebliche Ausbildung,
Einflussgrößen auf die Ausbildung,
rechtliche Rahmenbedingungen der Ausbildung,
Beteiligte und Mitwirkende an der Ausbildung,
Anforderungen an die Eignung der Ausbilder/Ausbilderinnen;
Planung der Ausbildung:
Ausbildungsberufe,
Eignung des Ausbildungsbetriebes,
Organisation der Ausbildung,
Abstimmung mit der Berufsschule,
Ausbildungsplan,
Beurteilungssystem;
Mitwirkung bei der Einstellung von Auszubildenden:
Auswahlkriterien,
Einstellung, Ausbildungsvertrag,
Eintragungen und Anmeldungen,
Planen der Einführung,
Planen des Ablaufs der Probezeit;
Ausbildung am Arbeitsplatz:
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Im schriftlichen Teil soll der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin in höchstens 180 Minuten aus mehreren Handlungsfeldern fallbezogene Aufgaben unter Aufsicht bearbeiten. Der praktische Teil besteht aus der Präsentation oder praktischen Durchführung einer vom Prüfungsteilnehmer/von der Prüfungsteilnehmerin auszuwählenden Ausbildungseinheit und einem Prüfungsgespräch, in dem der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin Kriterien für die Auswahl und Gestaltung der Ausbildungseinheit zu begründen hat. Die Prüfung im praktischen Teil soll höchstens 30 Minuten dauern.