§ 124 BauGBBaugesetzbuchErschließungspflicht nach abgelehntem VertragsangebotZitatstelleHat die Gemeinde einen Bebauungsplan im Sinne des § 30 Absatz 1 erlassen und lehnt sie das zumutbare Angebot zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrags…Erschließungspflicht nach abgelehntem Vertragsangebot
§ 18 BNatSchGGesetz über Naturschutz und LandschaftspflegeVerhältnis zum BaurechtZitatstelle…erforderlich bei Vorhaben in Gebieten mit Bebauungsplänen und während der Planaufstellung nach den §§ 30 und 33 des Baugesetzbuches sowie in Gebieten mit Satzungen nach § 34 Absatz 4 Satz 1 Nummer…Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege
§ 18 BNatSchGGesetz über Naturschutz und LandschaftspflegeVerhältnis zum BaurechtZitatstelleAuf Vorhaben in Gebieten mit Bebauungsplänen nach § 30 des Baugesetzbuches, während der Planaufstellung nach § 33 des Baugesetzbuches und im Innenbereich nach § 34 des…Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege
§ 24 BauGBBaugesetzbuchAllgemeines VorkaufsrechtZitatstellein Gebieten nach den §§ 30, 33 oder 34, wenn und die Grundstücke dadurch erhebliche nachteilige Auswirkungen auf das…Allgemeines Vorkaufsrecht
§ 246 BauGBBaugesetzbuchSonderregelungen für einzelne Länder; Sonderregelungen für FlüchtlingsunterkünfteZitatstelle…aufgenommen wird oder wenn sich die Zulässigkeit der nachfolgenden Nutzung aus § 30 Absatz 1, 2 oder § 33 ergibt. Die Sicherstellung der Rückbauverpflichtung nach Satz 5 in entsprechender…Sonderregelungen für einzelne Länder; Sonderregelungen für Flüchtlingsunterkünfte
§ 246 BauGBBaugesetzbuchSonderregelungen für einzelne Länder; Sonderregelungen für FlüchtlingsunterkünfteZitatstelle…zulässige Nutzung aufgenommen wird oder wenn sich die Zulässigkeit der nachfolgenden Nutzung aus § 30 Absatz 1, 2 oder § 33 ergibt. Die Sicherstellung der Rückbauverpflichtung nach Satz 5 in entsprechender…Sonderregelungen für einzelne Länder; Sonderregelungen für Flüchtlingsunterkünfte
§ 246b BauGBBaugesetzbuchSonderregelungen für Anlagen für gesundheitliche Zwecke im Zuge der COVID-19-PandemieZitatstelle…aufgenommen wird oder wenn sich die Zulässigkeit der nachfolgenden Nutzung aus § 30 Absatz 1, 2 oder § 33 ergibt. Die Sicherstellung der Rückbauverpflichtung nach Satz 5 in entsprechender…Sonderregelungen für Anlagen für gesundheitliche Zwecke im Zuge der COVID-19-Pandemie
§ 246b BauGBBaugesetzbuchSonderregelungen für Anlagen für gesundheitliche Zwecke im Zuge der COVID-19-PandemieZitatstelle…zulässige Nutzung aufgenommen wird oder wenn sich die Zulässigkeit der nachfolgenden Nutzung aus § 30 Absatz 1, 2 oder § 33 ergibt. Die Sicherstellung der Rückbauverpflichtung nach Satz 5 in entsprechender…Sonderregelungen für Anlagen für gesundheitliche Zwecke im Zuge der COVID-19-Pandemie
§ 246e BauGBBaugesetzbuchBefristete Sonderregelung für den WohnungsbauZitatstelle…nur auf Vorhaben anzuwenden, die im räumlichen Zusammenhang mit Flächen stehen, die nach § 30 Absatz 1, Absatz 2 oder § 34 zu beurteilen sind. § 18 Absatz 2 Satz 2 und Absatz 3 Satz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes…Befristete Sonderregelung für den Wohnungsbau
§ 246e BauGBBaugesetzbuchBefristete Sonderregelung für den WohnungsbauZitatstelle…Vorhaben anzuwenden, die im räumlichen Zusammenhang mit Flächen stehen, die nach § 30 Absatz 1, Absatz 2 oder § 34 zu beurteilen sind. § 18 Absatz 2 Satz 2 und Absatz 3 Satz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes…Befristete Sonderregelung für den Wohnungsbau
§ 3 Anordn§80SWGV SLVerordnung betreffend die vorläufige Anordnung der Anwendung des § 80 Saarländisches Wassergesetz für die beabsichtigte Festsetzung eines Überschwemmungsgebietes an der Saar im Bereich der Stadt Völklingen, der Gemeinde Wadgassen, der Gemeinde Bous, der Gemeinde Ensdorf, der Stadt Saarlouis, der Gemeinde Waller-fangen, der Stadt Dillingen, der Gemeinde Rehlingen-Siersburg und der Gemeinde Beckingen Vom 18. Oktober 2007Allgemein verbindliche Anordnungen (Verbote, Genehmigungen)Zitatstelledie Errichtung und Erweiterung baulicher Anlagen nach den §§ 30, 34 und 35 BauGB,Verordnung betreffend die vorläufige Anordnung der Anwendung des § 80 Saarländisches Wassergesetz für die beabsichtigte Festsetzung eines Überschwemmungsgebietes an der Saar im Bereich der Stadt Völklingen, der Gemeinde Wadgassen, der Gemeinde Bous, der Gemeinde Ensdorf, der Stadt Saarlouis, der Gemeinde Waller-fangen, der Stadt Dillingen, der Gemeinde Rehlingen-Siersburg und der Gemeinde Beckingen Vom 18. Oktober 2007
§ 3 Anwend§80SWGSBV SLVerordnung betreffend die vorläufige Anordnung der Anwendung des § 80 Saarländisches Wassergesetz für die beabsichtigte Festsetzung eines Überschwemmungsgebietes an der Saar im Bereich der Landeshauptstadt Saarbrücken Vom 22. Juni 2009Allgemein verbindliche Anordnungen (Verbote, Genehmigungen, Zulassungen)ZitatstelleDie Errichtung und die Erweiterung einer baulichen Anlage nach den §§ 30, 34 und 35 des Baugesetzbuches bedürfen im Geltungsbereich dieser Verordnung der Genehmigung…Verordnung betreffend die vorläufige Anordnung der Anwendung des § 80 Saarländisches Wassergesetz für die beabsichtigte Festsetzung eines Überschwemmungsgebietes an der Saar im Bereich der Landeshauptstadt Saarbrücken Vom 22. Juni 2009