BaugeräteFAusbV 1997 — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 2 BaugeräteFAusbV 1997AusbildungsdauerVerordnung über die Berufsausbildung zum Baugeräteführer/zur Baugeräteführerin § 1§ 3 Die Ausbildung dauert drei Jahre. § 1§ 3