Anlage BaugeräteFAusbV 1997
(Fundstelle: BGBl. I 1997, 1041 - 1045) Lfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesFertigkeiten und Kenntnisse, die unter Einbeziehung selbständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens zu vermitteln sindZeitliche Richtwerte in Wochen im Ausbildungsjahr12312341Berufsbildung (§ 3 Nr. 1) während der gesamten Ausbildung zu vermitteln2Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 3 Nr. 2) 3Arbeits- und Tarifrecht (§ 3 Nr. 3) 4Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung (§ 3 Nr. 4) 5Arbeitsplanung (§ 3 Nr. 5) 6Einrichten und Sichern von Baustellen, Arbeits- und Schutzgerüsten (§ 3 Nr. 6) 7 7Verarbeiten von Bau- und Bauhilfsstoffen (§ 3 Nr. 7) 3 2 7.1 Die vorstehenden Ausbildungsinhalte unter laufender Nummer 7 Buchstabe a und b sollen unter Berücksichtigung betriebsbedingter Schwerpunkte sowie des individuellen Lernfortschritts vertieft vermittelt werden 108Arbeiten in der Bautechnik (§ 3 Nr. 8) 9 10 89Handhaben von Vermessungsgeräten (§ 3 Nr. 9) 5 2 10Be- und Verarbeiten von Metallen und Kunststoffen (§ 3 Nr. 10) 10 6 11Handhaben von Bauteilen, Baugruppen und Systemen von Baugeräten (§ 3 Nr. 11) 10 7 4 2 12Inbetriebnehmen, Führen und Außerbetriebnehmen von Baugeräten (§ 3 Nr. 12) 5 6 2 1613Warten von Baugeräten, Verwenden von Kraft- und Schmierstoffen sowie von Hydraulikölen (§ 3 Nr. 13) 8 4 414Feststellen von Störungen sowie Einleiten von Maßnahmen zur Fehlerbeseitigung an Baugeräten (§ 3 Nr. 14) 715Instandsetzen von Bauteilen und Baugruppen (§ 3 Nr. 15) 2 4 3
Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluß, Dauer und Beendigung, erklären
gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
Inhalte der Ausbildungsordnung und den betrieblichen Ausbildungsplan erläutern
Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern
Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes, wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung, erklären
Beziehung des ausbildenden Betriebes und seiner Belegschaft zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
Aufgaben des betrieblichen Arbeitsschutzes sowie der zuständigen Berufsgenossenschaft und der Gewerbeaufsicht erläutern
wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Arbeitsschutzgesetze nennen
berufsbezogene Arbeitsschutzvorschriften der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, insbesondere Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien und Merkblätter, anwenden
Betriebsanweisungen und Arbeitssicherheitsvorschriften bei Arbeitsabläufen anwenden
unfallverursachendes Verhalten sowie berufstypische Unfallquellen und Unfallsituationen beschreiben
Gefahren, die beim Umgang mit elektrischem Strom entstehen, beachten
Gefahren, die von Giften, Dämpfen, Gasen und Arbeitsstoffen ausgehen, beschreiben
Maßnahmen für den vorbeugenden Brandschutz und Explosionsschutz ergreifen
Brandschutzeinrichtungen und Brandbekämpfungsgeräte bedienen
Maßnahmen der Ersten Hilfe einleiten
zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen sowie Möglichkeiten der rationellen und umweltschonenden Materialverwendung, insbesondere durch Wiederverwendung und Entsorgung von Werk- und Hilfsstoffen, nutzen
die im Ausbildungsbetrieb verwendeten Energiearten nennen und die Möglichkeit rationeller Energieverwendung im beruflichen Einwirkungs- und Beobachtungsbereich anführen
Skizzen, Zeichnungen, Verlegepläne sowie Ver- und Entsorgungspläne anwenden
Betriebsanleitungen und Wartungsanweisungen anwenden
Ersatzteillisten anwenden
Ver- und Entsorgungsanweisungen für Betriebs- und Hilfsstoffe lesen und anwenden
technische Sachverhalte, insbesondere in Form von Protokollen und Berichten, dokumentieren
Bestimmungen der Material- und Geräteverwaltung anwenden
Baustelle einschließlich Materiallager, Versorgungsanschlüsse, Unterkünfte und Reparaturwerkstatt einrichten
Sicherung der Baustelle, insbesondere durch Absperrung, Beleuchtung, Beschilderung und Verkehrsführung, nach Vorschriften durchführen
Arbeits- und Schutzgerüste auf- und abbauen sowie auf Arbeitssicherheit prüfen
Bau- und Bauhilfsstoffe nach Verwendungszweck und Arbeitsauftrag verarbeiten
Bodenarten und Bodenklassen unterscheiden und die Einbaufähigkeit der Böden beurteilen
Steinbauverfahren anwenden
Schalungen und Traggerüste aufstellen, sichern und abbauen
Stahlbetonteile herstellen
Sickerungen, Abflußrinnen und Drainagen anlegen sowie Rohre verlegen und einbauen
Gräben und Gruben ausheben, verbauen und verfüllen
Gründungen herstellen
Verfahren zur Wasserhaltung anwenden
Oberboden abtragen, lagern, pflegen und andecken
Böden lösen, laden, fördern, einbauen und verdichten
Böden mit Bindemitteln verbessern und verfestigen
Fertigteile transportieren und einbauen
Planum herstellen
profilgerechte Böschungen und Oberflächenentwässerungen herstellen
Frostschutzschichten sowie gebundene und ungebundene Tragschichten herstellen
Vermessungsgeräte, insbesondere Winkelprisma, Nivellierinstrument und Laser, handhaben
Geraden ausfluchten, Längenmessungen ausführen sowie Höhen übertragen und einmessen
Schnur- und Visiergerüste aufstellen sowie rechte Winkel anlegen und überprüfen
Bauteile nach Richtung, Lage und Höhe einmessen
Längs- und Querprofile abstecken
Metalle und Kunststoffe nach Eigenschaften unterscheiden und dem Verwendungszweck zuordnen
Werkzeuge nach Werkstoff, Form und Oberflächengüte des Werkstückes auswählen
Form- und Maßgenauigkeit von Werkstücken prüfen
Werkstücke manuell bearbeiten
Werkstücke maschinell bearbeiten
Metalle, insbesondere durch Brennschneiden und Richten, thermisch behandeln
lösbare und nichtlösbare Verbindungen herstellen, insbesondere Metalle löten und schweißen
Bauteile, Baugruppen und Systeme von Baugeräten unterscheiden, zuordnen und handhaben, insbesondere
hydraulische und pneumatische Systeme
Maschinenelemente, insbesondere lösbare und nichtlösbare Verbindungselemente, Triebwerkselemente und Strömungselemente
Hauptbaugruppen, insbesondere unterschiedliche Fahrwerke von Baugeräten, Unter- und Oberwagen, Drehverbindungen und Drehdurchführungen sowie Tragkonstruktionen
elektrische Bauelemente im Niederspannungsbereich unterscheiden, auf ihre Funktion prüfen und handhaben, insbesondere Leitungssicherungen, Fehlerstrom-Schutzschalter und Notendhalteeinrichtungen
elektrotechnische Aggregate im Kleinspannungsbereich unterscheiden, auf ihre Funktion prüfen und handhaben, insbesondere Starterbatterien, Anlasser, Lichtmaschinen und Signalelemente
Baugeräte in Betrieb nehmen, insbesondere
Umfeld für den Maschineneinsatz feststellen
äußere Kontrolle des Gerätes, insbesondere unter Beachtung des Umweltschutzes, durchführen und Kontrollbucheintragungen berücksichtigen
Sicherheitseinrichtungen nach Betriebsanleitung überprüfen
Baugeräte nach Betriebsanleitung unter Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften und des Umweltschutzes außer Betrieb nehmen
Baugeräte umrüsten, insbesondere
Anbaugeräte und Zusatzausrüstungen aufgabengerecht auswählen und montieren
Arbeitsausrüstungen, insbesondere Tragmittel, Anschlagmittel, Lastaufnahmemittel, Förder-, Verteiler-, Verdichtungs-, Glätt- und Grabeinrichtungen, auswählen und montieren
Baugeräte im öffentlichen Straßenverkehr bis zu den Grenzen der Führerscheinklasse III unter Beachtung der Straßenverkehrsordnung und der Straßenverkehrszulassungsordnung führen
mindestens zwei Baugeräte, insbesondere Hydraulikbagger, Rad- und Kettenlader, Verdichtungsgeräte, Turmkräne und Spezialtiefbaugeräte, bedienen und führen
Baugeräte verladen und umsetzen
Motor-, Getriebe- und Hydrauliköle, Schmier-, Kühl- und Frostschutzmittel, Bremsflüssigkeit sowie Batteriesäure nach Wartungsvorschrift und Wirtschaftlichkeit einsetzen, kontrollieren, nachfüllen und wechseln
Filter, Abscheider und Siebe kontrollieren, reinigen und austauschen
Betriebs- und Hilfsstoffe sowie ölhaltige Stoffe lagern und entsorgen
Bauteile, Baugruppen und Bauelemente, insbesondere Sicherheitseinrichtungen, nach Wartungsvorschrift abschmieren, ölen, reinigen und konservieren sowie auf Dichtheit, Risse und Verschleiß prüfen
mechanische Verbindungen, insbesondere deren Sicherungselemente, kontrollieren
Trag-, Anschlag- und Lastaufnahmemittel kontrollieren, reinigen und nach Wartungsvorschrift schmieren und ölen
Einstellwerte, insbesondere Winkel, Spiel und Druck, nach Wartungsangaben kontrollieren, ein- und nachstellen
Störungen und Fehler an Bauteilen, Baugruppen und Systemen von Baugeräten feststellen, eingrenzen und bewerten
Funktionspläne, insbesondere hydraulische, pneumatische und elektrische Schaltpläne sowie Fehlersuchanleitungen, anwenden
Prüf- und Meßgeräte nach Betriebsvorschriften anwenden und Ergebnisse bewerten
Werkzeuge und Montagehilfsmittel bei Montage und Demontage von Baugeräteteilen einsetzen
Bauteile und Baugruppen sowie Baugeräte unter Beachtung von Betriebs- und Wartungsanleitungen sowie der Unfallverhütungsvorschriften instandsetzen, insbesondere
Bauteile und Baugruppen unter Beachtung ihrer Gesamt- und Einzelfunktion ausbauen, auf Wiederverwendbarkeit prüfen, reinigen, kennzeichnen und lagern
Bauteile für den funktionsgerechten Einbau hinsichtlich Fügeflächen und Dichtigkeitsanforderungen prüfen
Bauelemente austauschen
Bauteile und Baugruppen funktionsgerecht ausrichten, abdichten und verbinden
Bauteile und Baugruppen sowie Sicherheitseinrichtungen auf ihre Funktion prüfen und Einstellungen vornehmen
Montagehilfen herstellen und anwenden