§ 1 Abs. 2 BauPGNotifizierende Behörde nach der Verordnung (EU) Nr. 305/2011
Begutachtung und Überwachung nach Artikel 40 Absatz 1 und 2 der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 erfolgen durch die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH als…
Art. 3 Nr. 58 32024R3110VERORDNUNG (EU) 2024/3110 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. November 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 (Text von Bedeutung für den EWR)
„benennende Behörde“ bezeichnet die einzige gemäß dieser Verordnung benannte Behörde, die für die Benennung und Überwachung der technischen Bewertungsstellen in…
Art. 38 Abs. 1 32024R3110VERORDNUNG (EU) 2024/3110 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. November 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 (Text von Bedeutung für den EWR)
Mitgliedstaaten, die Technische Bewertungsstellen benennen wollen, bestimmen eine einzige benennende Behörde, die für die Einrichtung und Durchführung der…
Art. 74 Abs. 1 32024R3110VERORDNUNG (EU) 2024/3110 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. November 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 (Text von Bedeutung für den EWR)
Zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dieser Verordnung im Hinblick auf Marktüberwachung, Benennung und Beaufsichtigung von Technischen Bewertungsstellen,…
Art. 39 Abs. 3 32024R3110VERORDNUNG (EU) 2024/3110 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. November 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für die Vermarktung von Bauprodukten und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 (Text von Bedeutung für den EWR)
Die benennende Behörde überwacht die Tätigkeiten und Kompetenz der in ihrem jeweiligen Mitgliedstaat benannten Technischen Bewertungsstellen und…