Erwägungsgrund 38 32024R3110
Um den Aufwand für die Wirtschaftsteilnehmer, und insbesondere für die Hersteller, zu verringern, sollte es Wirtschaftakteuren, die Leistungs- und Konformitätserklärungen abgeben, erlaubt werden, Abschriften dieser Erklärungen auf elektronischem Wege bereitzustellen und sie auf Websites verfügbar zu machen, sofern sie unveränderlich, von Mensch und Maschine lesbar, verfügbar, zugänglich und eindeutig mit dem Produkt verknüpft sind. Um die Kommunikation in der Lieferkette zu vereinfachen, ermöglichen es Leistungs- und Konformitätserklärungen den Nutzern, mittels einer App die Übereinstimmung mit den Anwendungsvorschriften des Mitgliedstaats, in dem das Produkt verwendet wird, zu überprüfen. Eine wichtige Voraussetzung für maschinenlesbare Erklärungen ist ein standardisiertes IT-Format, das für jede harmonisierte technische Spezifikation erforderlich ist.