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Die Berufsausbildung gliedert sich in: Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind in Berufsbildpositionen gebündelt.
fachrichtungsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten,
berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung
Architektur,
Ingenieurbau oder
Tief-, Verkehrswege- und Landschaftsbau sowie
fachrichtungsübergreifende integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
Die Berufsbildpositionen der fachrichtungsübergreifenden berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
Durchführen von Bestandsaufnahmen,
Berücksichtigung der Kreislaufwirtschaft im Planungsprozess,
Konstruieren von Bauteilen und Bauwerken,
Modellieren des Bauprozesses in digitalen Informationsmodellen,
Anfertigen technischer Zeichnungen,
Erstellen von technischen Dokumenten und
Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen.
Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Architektur sind:
Konstruieren von Bauteilen und Bauwerken und
Erstellen von technischen Dokumenten für die Planungs- und die Ausführungsphase sowie die Objektbetreuung.
Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Ingenieurbau sind:
Konstruieren von Bauteilen und Bauwerken und
Erstellen von technischen Dokumenten für die Planungs- und die Ausführungsphase.
Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Tief-, Verkehrswege- und Landschaftsbau sind: Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der in Satz 1 Nummer 1 und 2 genannten Berufsbildpositionen sind in einem der folgenden Einsatzgebiete zu vermitteln: Der Ausbildende legt fest, in welchem Einsatzgebiet die Vermittlung erfolgt. Der Ausbildende darf mit Zustimmung der zuständigen Stelle ein von Satz 2 abweichendes Einsatzgebiet festlegen, wenn in diesem die gleichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt werden.
Konstruieren von Bauelementen, Bauweisen und baulichen Infrastruktursystemen und
Erstellen von technischen Dokumenten für die Planungs- und die Ausführungsphase.
Tiefbau,
Verkehrswegebau oder
Landschaftsbau.
Die Berufsbildpositionen der fachrichtungsübergreifenden integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht,
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit,
Umweltschutz und Nachhaltigkeit,
digitalisierte Arbeitswelt sowie
Anwenden von kollaborativen Arbeitsweisen mit am Projekt Beteiligten.