Gesetz Nr. 1184 zum Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Saarland über die Zugehörigkeit der Apotheker, Apothekerassistenten und Pharmaziepraktikanten des Saarlandes zur Bayerischen Apothekerversorgung Vom 25. Januar 1985
Der Tag, an dem der Staatsvertrag gemäß seinem Artikel 12 für das Saarland in Kraft tritt, ist im Amtsblatt des Saarlandes bekannt zu machen.[1]
Art. 2 BayApoVersStVtrG SL
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