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Amtsbezeichnungen, die mit dem Inkrafttreten des Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes wegfallen, werden weitergeführt.
Die von Artikel IX § 4 Abs. 5, § 8 Abs. 5 des Zweiten Gesetzes zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern erfaßten künftig…
Die von Artikel IX § 4 Abs. 5, § 8 Abs. 5 des Zweiten Gesetzes zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern erfaßten künftig…
in den Regelungen über künftig wegfallende Ämter,
begonnen hat und über diesen Zeitpunkt hinaus andauert oder
Bei In-Kraft-Treten dieses Gesetzes vorhandene Beamte, deren Amt durch Artikel 4 Nr. 4 Buchstabe c gestrichen wird, bleiben bis zur Übertragung eines anderen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.