§ 30 BBG
Beendigungsgründe
Das Beamtenverhältnis endet durch
1.
Entlassung,
2.
Verlust der Beamtenrechte,
3.
Entfernung aus dem Beamtenverhältnis nach dem Bundesdisziplinargesetz oder
4.
Eintritt oder Versetzung in den Ruhestand.
Das Beamtenverhältnis endet durch
Entlassung,
Verlust der Beamtenrechte,
Entfernung aus dem Beamtenverhältnis nach dem Bundesdisziplinargesetz oder
Eintritt oder Versetzung in den Ruhestand.