§ 1 ProdTechAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Produktionstechnologen/zur ProduktionstechnologinStaatliche Anerkennung des AusbildungsberufesZitatstelleDer Ausbildungsberuf Produktionstechnologe/Produktionstechnologin wird nach § 4 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.Verordnung über die Berufsausbildung zum Produktionstechnologen/zur Produktionstechnologin
§ 1 ReiseKfmAusbV 2011Verordnung über die Berufsausbildung zum Tourismuskaufmann (Kaufmann für Privat- und Geschäftsreisen) und zur Tourismuskauffrau (Kauffrau für Privat- und Geschäftsreisen)Staatliche Anerkennung des AusbildungsberufesZitatstelle…Geschäftsreisen) und der Tourismuskauffrau (Kauffrau für Privat- und Geschäftsreisen) wird nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.Verordnung über die Berufsausbildung zum Tourismuskaufmann (Kaufmann für Privat- und Geschäftsreisen) und zur Tourismuskauffrau (Kauffrau für Privat- und Geschäftsreisen)
§ 1 ReNoPatAusbVVerordnung über die Berufsausbildungen zum Rechtsanwaltsfachangestellten und zur Rechtsanwaltsfachangestellten, zum Notarfachangestellten und zur Notarfachangestellten, zum Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten und zur Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten sowie zum Patentanwaltsfachangestellten und zur PatentanwaltsfachangestelltenStaatliche Anerkennung der AusbildungsberufeZitatstelle…Notarfachangestellte sowie Patentanwaltsfachangestellter und Patentanwaltsfachangestellte werden nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.Verordnung über die Berufsausbildungen zum Rechtsanwaltsfachangestellten und zur Rechtsanwaltsfachangestellten, zum Notarfachangestellten und zur Notarfachangestellten, zum Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten und zur Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten sowie zum Patentanwaltsfachangestellten und zur Patentanwaltsfachangestellten
§ 1 RevjAusbV 2010Verordnung über die Berufsausbildung zum Revierjäger/zur RevierjägerinStaatliche Anerkennung des AusbildungsberufesZitatstelleDer Ausbildungsberuf Revierjäger/Revierjägerin wird nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.Verordnung über die Berufsausbildung zum Revierjäger/zur Revierjägerin
§ 1 RohrIndUTechAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Umwelttechnologen für Rohrleitungsnetze und Industrieanlagen und zur Umwelttechnologin für Rohrleitungsnetze und IndustrieanlagenStaatliche Anerkennung des AusbildungsberufesZitatstelle…Industrieanlagen und der Umwelttechnologin für Rohrleitungsnetze und Industrieanlagen wird nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt. Der Ausbildungsberuf ist, soweit die Berufsausbildung im Bereich des…Verordnung über die Berufsausbildung zum Umwelttechnologen für Rohrleitungsnetze und Industrieanlagen und zur Umwelttechnologin für Rohrleitungsnetze und Industrieanlagen
§ 1 SchSiAusbV 2008Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Schutz und SicherheitStaatliche Anerkennung des AusbildungsberufesZitatstelleDer Ausbildungsberuf Fachkraft für Schutz und Sicherheit wird nach § 4 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit
§ 1 SchSiServAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zur Servicekraft für Schutz und SicherheitStaatliche Anerkennung des AusbildungsberufesZitatstelleDer Ausbildungsberuf Servicekraft für Schutz und Sicherheit wird nach § 4 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.Verordnung über die Berufsausbildung zur Servicekraft für Schutz und Sicherheit
§ 1 SchuhfAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Schuhfertiger und zur SchuhfertigerinStaatliche Anerkennung des AusbildungsberufesZitatstelleDer Ausbildungsberuf des Schuhfertigers und der Schuhfertigerin wird nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.Verordnung über die Berufsausbildung zum Schuhfertiger und zur Schuhfertigerin
§ 1 ServKflLuftvAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Servicekaufmann im Luftverkehr und zur Servicekauffrau im LuftverkehrStaatliche Anerkennung des AusbildungsberufesZitatstelle…Ausbildungsberuf des Servicekaufmanns im Luftverkehr und der Servicekauffrau im Luftverkehr wird nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.Verordnung über die Berufsausbildung zum Servicekaufmann im Luftverkehr und zur Servicekauffrau im Luftverkehr
§ 1 SHKAMAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik und zur Anlagenmechanikerin für Sanitär-, Heizungs- und KlimatechnikStaatliche Anerkennung des AusbildungsberufesZitatstelle§ 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes undVerordnung über die Berufsausbildung zum Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik und zur Anlagenmechanikerin für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik
§ 1 SiebdrAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Medientechnologen Siebdruck und zur Medientechnologin SiebdruckStaatliche Anerkennung des AusbildungsberufesZitatstellenach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes undVerordnung über die Berufsausbildung zum Medientechnologen Siebdruck und zur Medientechnologin Siebdruck
§ 1 SoftwareentwAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Mathematisch-technischen Softwareentwickler/zur Mathematisch-technischen SoftwareentwicklerinStaatliche Anerkennung des AusbildungsberufesZitatstelle…Mathematisch-technischer Softwareentwickler/Mathematisch-technische Softwareentwicklerin wird nach § 4 Abs. 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.Verordnung über die Berufsausbildung zum Mathematisch-technischen Softwareentwickler/zur Mathematisch-technischen Softwareentwicklerin