§ 1 TPDesign/TSysPlAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Technischen Produktdesigner und zur Technischen Produktdesignerin sowie zum Technischen Systemplaner und zur Technischen Systemplanerin
Die Ausbildungsberufe werden nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.
§ 1 IndElAusbV 2007Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Elektroberufen
Die Ausbildungsberufe werden gemäß § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.
§ 1 IndMetAusbV 2007Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Metallberufen
Die Ausbildungsberufe werden gemäß § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.
§ 1 FKüAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft Küche
Der Ausbildungsberuf mit der Berufsbezeichnung der Fachkraft Küche wird nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.
§ 1 KflDiAusbVVerordnung über die Berufsausbildung für Kaufleute in den Dienstleistungsbereichen Gesundheitswesen sowie Veranstaltungswirtschaft
Die Ausbildungsberufe werden staatlich anerkannt.