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Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung treten die Verordnung über die Zuständigkeiten im Bereich des öffentlichen Dienstes nach dem Berufsbildungsgesetz vom 13. Juni 1972 (Amtsbl. S. 336), zuletzt geändert durch Verordnung vom 24. Januar 2006 (Amtsbl. S. 174), sowie die Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Berufsbildungsgesetz für die Ausbildungsberufe Verwaltungsfachangestellter/Verwaltungsfachangestellte und Fachangestellter/Fachangestellte für Bürokommunikation vom 5. November 2001 (Amtsbl. S. 2119) außer Kraft.