Verordnung über die Ausbildung und Prüfung der Beamtinnen und Beamten der Laufbahn des gehobenen Dienstes, Fachrichtung Technischer Verwaltungsdienst, Fachgebiet Forstdienst des Landes, der Gemeinden und der Gemeindeverbände Vom 17. März 2017
Prüfungsbehörde ist die obere Forstbehörde des Landes Rheinland-Pfalz nach dem Verwaltungsabkommen zwischen Rheinland-Pfalz und dem Saarland vom 16. März 2017.
§ 14 BeamtGemVwgtDAPV SLKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen