BeamtRiEinmZahlG SL — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 6 BeamtRiEinmZahlG SLInkrafttretenGesetz Nr. 1619 über die Gewährung einer Einmalzahlung im Jahre 2007 an Beamte, Richter und Versorgungsempfänger im Saarland Vom 16. Mai 2007 § 5Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. § 5