PflBeauftrG SL — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 8 PflBeauftrG SLInkrafttretenGesetz Nr. 1800 zur Bestellung einer oder eines Saarländischen Pflegebeauftragten Vom 20. März 2013 § 7Leichte SpracheEinfache Sprache BarrierefreiDieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. § 7