BeamtStG — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 46 BeamtStGMutterschutz und ElternzeitGesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern · Abschnitt 6 § 45§ 47 Effektiver Mutterschutz und Elternzeit sind zu gewährleisten.