Gesetze
Gesetz wird geladen …
Für die in § 3 Absatz 1 Satz 1 genannten Beamtinnen und Beamten trifft das Ministerium die Entscheidung nach § 70 des Landesbeamtengesetzes und behält sich die Zustimmung für Entscheidungen nach §§ 66 und 67 des Landesbeamtengesetzes vor.
Für die in § 3 Absatz 1 Satz 1 genannten Beamtinnen und Beamten trifft das Ministerium die Entscheidung nach § 70 des Landesbeamtengesetzes und behält sich die…
Entscheidungen über die Bewilligung von Altersteilzeit gemäß § 66 des Landesbeamtengesetzes bedürfen der Zustimmung des Ministeriums.
Für die in Absatz 1 bezeichneten Beamtinnen und Beamten entscheidet in den Fällen des § 12 Absatz 2, § 13 Absatz 3, § 14 Absatz 1 Satz 3 Nummer 3, § 19 Absatz 5…
Entscheidungen über Teilzeitbeschäftigung und Urlaub aus familiären Gründen gemäß § 64 des Landesbeamtengesetzes sowie Mutterschutz und Elternzeit gemäß § 46…
die Versetzung in den einstweiligen Ruhestand gemäß § 26 Absatz 1 des Landesbeamtengesetzes und § 18 Absatz 2 des Beamtenstatusgesetzes.
Beamtinnen und Beamten mit Dienstbezügen kann auf Antrag, der sich auf die Zeit bis zum Beginn des Ruhestandes erstrecken muss, Teilzeitbeschäftigung als…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.