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Dem Studierendenwerk Saarland (Studierendenwerk) wird die dem Saarland gegenüber ihren Bediensteten obliegende Aufgabe übertragen, sie im Falle einer psychisch belastenden Situation zu betreuen und zwecks Krisenintervention zu beraten.
Näheres regelt die nach § 5 zu schließende Grundlagenvereinbarung.