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Zur Erfüllung der übertragenen Aufgabe hat das Studierendenwerk über seine Psychologisch-Psychotherapeutische Beratungsstelle (PPB) für die Bediensteten des Saarlandes eine kompetente, fachgerechte und rasch verfügbare Anlaufstelle zur psychosozialen Beratung und Krisenintervention zu gewährleisten.
Die Beratungsstelle nimmt die Beratungsaufgabe weisungsfrei und unter Beachtung der Verschwiegenheitspflicht wahr.
Die Beratungsstelle hat, um die numerische Nachfragesituation, die inhaltlichen Anliegen, die getroffenen Maßnahmen und ggf. den Erfolg der Maßnahmen bewerten zu können, unter Beachtung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und unter Wahrung von Privatgeheimnissen und nach dem Fernmeldegeheimnis (TTDSG) Daten zu erheben (Evaluierung). Bei der Evaluierung muss gewährleistet sein, dass eine Rückverfolgbarkeit auf die einzelnen Bediensteten ausgeschlossen ist.