Verordnung zur Einrichtung einer Beratungsstelle für Bedienstete des Landes zur psychosozialen Beratung und Krisenintervention Vom 10. Mai 2022
Das Nähere zu Art und Umfang der Beratungsleistungen und zur Finanzierung richtet sich nach der zwischen dem Studierendenwerk und dem Saarland abzuschließenden Grundlagenvereinbarung.
§ 5 BedPsychBerStErV SL
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