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Die Geschäftsstelle des gemeinsamen Landesgremiums wird beim Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie eingerichtet.
Die Sitzungen des gemeinsamen Landesgremiums finden nicht öffentlich statt. Die gefassten Beschlüsse können der Öffentlichkeit ausschließlich von der Geschäftsstelle ohne Nennung des Stimmverhaltens zugänglich gemacht werden.
Das gemeinsame Landesgremium gibt sich eine Geschäftsordnung. In der Geschäftsordnung sind insbesondere Regelungen zu treffen über die Ladungsfristen zu den Sitzungen, zum Verfahren der Hinzuziehung von Sachverständigen sowie zur Sitzungshäufigkeit.