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Prüfungsgebiete der Laufbahnprüfung für Aufgaben im Bergfach sind:
Bergtechnik und Gesundheitsschutz im Bergbau,
Verfahrenstechnik und Umweltschutz im Bergbau,
Bergwirtschaft und Haushaltsrecht sowie
Bergrecht, Staats- und Verfassungsrecht, Allgemeines Verwaltungsrecht, Verwaltungsverfahrensrecht, Verwaltungsvorschriften für die Bergaufsicht und, soweit für die Bergaufsicht von Bedeutung, Gefahrenabwehrrecht, Arbeitsschutzrecht, Umweltrecht, Wasserrecht, Sprengstoffrecht, Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht.
Prüfungsgebiete der Laufbahnprüfung für Aufgaben im Markscheidefach sind:
Anfertigen und Nachtragen des Risswerks, Geologie und Geophysik bei der bergbaulichen Betriebsplanung und im Betriebsablauf, markscheiderische Fragen im Zusammenhang mit der Grubensicherheit, Erfassen und Beurteilen bergbaubedingter Bewegungen über und unter Tage,
markscheiderische Aufgaben der Bergbehörde, Rechts- und Verwaltungsvorschriften sowie sonstige Vorschriften für das Markscheidewesen und Grundzüge der Landesvermessung,
Bergwirtschaft, Haushaltsrecht und Bergtechnik unter dem Gesichtspunkt markscheiderischer Berufsaufgaben sowie
Bergrecht, Staats- und Verfassungsrecht, Allgemeines Verwaltungsrecht, Verwaltungsverfahrensrecht, Liegenschaftsrecht, markscheiderische Haftung nach dem bürgerlichen Recht, Umweltrecht und Wasserrecht.
die geprüften Sach- und Rechtsgebiete,
Bergwirtschaft und Bergtechnik unter dem Gesichtspunkt markscheiderischer Berufsaufgaben und
im Bergfach ein Thema aus der bergbehördlichen Praxis,
Im Bergfach ist eine Aufgabe aus den in § 18 Absatz 1 Nummer 1 und 2, eine Aufgabe aus den in § 18 Absatz 1 Nummer 3 und eine Aufgabe aus den in § 18 Absatz 1…
Der Prüfling soll Aufgaben schriftlich bearbeiten.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.